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Mit der Geruchs-Immissionsrichtlinie sollte der Streit um zu viel Gestank auch in Niedersachsen beendet werden. Das Urteil der Leipziger Richter lässt bundesweit aufhorchen. Viele Dörfer hoffen nun, wieder leichter auch eine Wohnbebauung genehmigt zu bekommen. Doch eine Anwohnerin klagte. Nachdem das Verwaltungsgericht Stade ihre Vorbehalte zurückgewiesen hatte, zog sie vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und bekam Recht.
Die Richter monierten, dass die Hanstedter nach der Geruchsimmissionsrichtlinie Girl einer zu hohen Geruchsbelastung ausgesetzt sind, weshalb es keine Genehmigung für den Stall hätte geben dürfen. Im Streitfall wollte ein Landwirt einen Aufzuchtstall für 1 Ferkel, drei Futtermittelsilos und Güllebehälter bauen.
Denn aufgrund dieser sehr restriktiven Auslegung der Richtlinie wurden vielerorts weder neue Ställe noch neue Wohnbaugebiete genehmigt.
Auch im Landkreis Rotenburg beklagten zahlreiche Dörfer, dass sie sich nun nicht mehr weiterentwickeln können und die jungen Leute abwandern, wenn sie im Ort nicht mehr bauen dürfen. Das hat sich nun bestätigt. Die Leipziger Richter stellten klar, dass ein landwirtschaftlicher Bau auch dann möglich ist, wenn die Girl-Richtwerte im Ort bereits überschritten sind.
Und zwar unter zwei Voraussetzungen: Die Immissionen dürfen nicht die Gesundheit der Anwohner gefährden, und die Geruchsbelastung darf sich aufgrund des neuen Gebäudes nicht weiter verschlechtern. Das Gebot der Rücksichtnahme habe keinen generellen Vorrang. Der Bauherr stehe aber in der Pflicht, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um Belastungen zu mindern.